Lebenslagen: Bürgerserviceportal Reichenbach an der Fils

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Rathaus

Lebenslagen

Berufsausübung

Die Berufsausübung als Architekt oder Architektin ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen beispielsweise über die notwendige Berufsqualifikation und Berufserfahrung verfügen und diese in der Regel durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachweisen.

Hinweis: Falls die vorgelegten Dokumente nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie um weitere Nachweise bitten.

Bei der Durchführung der Tätigkeit muss jede freiberuflich tätige Person in der Regel auch besondere Berufspflichten (z.B. Gewissenhaftigkeit) erfüllen.

Als Architekt oder Architektin müssen Sie Mitglied in der Architektenkammer werden. Mit dieser Pflichtmitgliedschaft ist gleichzeitig die Teilnahme am Versorgungswerk der Architektenkammer verbunden, welches bestimmte Versorgungsleistungen (z.B. Altersruhegeld oder Berufsunfähigkeitsrente) gewährt.

Über das Versorgungswerk der Architektenkammer sind Sie zwar rentenversichert, müssen sich aber selbst kranken- und pflegeversichern. Sie können freiwillig in die Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Sind Sie freiberuflicher Arbeitgeber, müssen Sie auch Ihre Angestellten entsprechend versichern. Darüber hinaus wird der Abschluss betrieblicher Versicherungen empfohlen.

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Kammermitglieder und Berufsgesellschaften verpflichtend.

Hinweis: Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung Ihrer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft das sogenannte "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit für die Beteiligten.

Falls Sie Ihre Idee und deren Umsetzung sichern wollen, können Sie Schutzrechte geltend machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie bei Ihrer Berufsausübung möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 28.01.2020 freigegeben.